Tipps (nicht nur) zur Einschulung

Die Eltern-Seiten

Schulpflicht

Die Eltern der Kinder, die bis zum 1. Juli das 6. Lebensjahr vollenden und somit schulpflichtig werden, werden schriftlich benachrichtigt. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch die Kinder eingeschult werden, die in der Zeit vom 2. Juli des entsprechenden Jahres bis 1. Januar des Folgejahres geboren sind. Die Eltern der betreffenden Kinder werden gebeten, sich zur Terminabsprache mit dem Sekretariat (Frau Voigt - 06187/900893) in Verbindung zu setzen.

Schulfähigkeit

2 Konzepte, die sich dieser Frage aus der Sicht der Kindergärten annehmen.

Schultasche, Schulweg & Co.